Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verkäufe/Lieferungen von Produkten der AGRANO AG, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.

1.2 Änderungen der AGB werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt und gelten nach sieben Tagen ab Zustellung als anerkannt, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichende Bestimmungen dieser AGB im einzelnen Kontrakt/in der einzelnen Bestellung bleiben, soweit schriftlich vereinbart, vorbehalten.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des Käufers, welche die vorliegenden AGB ersetzen, abändern oder ergänzen, werden nicht akzeptiert, selbst wenn ein Hinweis auf solche in einer allfälligen Auftragsbestätigung oder in der geschäftlichen Korrespondenz erfolgt.

2. Vertragsabschluss und Bestellungen

2.1 Jede Bestellung des Käufers hat schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax zu erfolgen. Die Bestellung wird von der AGRANO AG schriftlich oder mündlich bestätigt. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestätigung beim Käufer eintrifft. Die vorliegenden AGB werden dem Käufer schriftlich mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung zugestellt oder der Käufer wird in der Auftragsbestätigung darauf hingewiesen, wo die AGB im Internet heruntergeladen werden können.

2.2 Änderungen und Stornierungen von Bestellungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der AGRANO AG möglich.

3. Verkaufsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Das Gesamtpaket der von der AGRANO AG zu erbringenden Leistung (Ware, Menge, Preis, Liefertermin, Spedition, etc.) wird durch die Verkaufsbestätigung, den Lieferschein oder die Rechnung der AGRANO AG verbindlich festgelegt.

3.2 Die AGRANO AG behält sich vor, von den in der Verkaufsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung festgehaltenen Bedingungen abzuweichen, soweit zwingend einzuhaltende rechtliche Normen dies verlangen.

4. Preise

4.1 Massgeblich sind die in der Verkaufsbestätigung oder der Rechnung festgehaltenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Verpackung- und Frachtspesen an den Erfüllungsort, soweit nichts anderes festgehalten ist. Preise und Lieferkonditionen sind in den jeweils gültigen Preislisten der AGRANO AG definiert oder schriftlich zu vereinbaren. Änderungen bleiben vorbehalten.

5. Lieferbedingungen

5.1 Die Auslieferung erfolgt gemäss schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung der AGRANO AG. Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer weder zu einem Rücktritt von der Bestellung noch zu einer Schadenersatzforderung.

5.2. Liefertermine werden schriftlich in der Verkaufsbestätigung oder mündlich vereinbart. Auftragsänderungen haben, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.

5.3 Die AGRANO AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die AGRANO AG kann im Falle höherer Gewalt für keinerlei Lieferausfälle oder sonstige Schäden verantwortlich gemacht werden.

5.4 In Fällen kurzfristiger Lieferbeeinträchtigungen wie beispielsweise Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Epidemien, Schifffahrtsbehinderungen oder ähnlichem, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen automatisch um die entsprechende Dauer der Beeinträchtigung.

5.5 Teillieferungen erfolgen gemäss spezieller Vereinbarung, in Fällen von Lieferbeeinträchtigungen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers.

5.6 Als Erfüllungsort gilt der in der Verkaufsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung festgehaltene Ort.

5.7 Nutzen und Gefahr gehen bei Ablieferung der Ware am Erfüllungsort auf den Käufer über. Wird die Ware durch einen Spediteur ausgeliefert, so gehen Nutzen und Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über.

6. Annahmeverzug

6.1 Wird die Ware vom Käufer nicht fristgerecht abgeholt bzw. bei vertragsgerechtem Anbieten angenommen oder bei Teillieferungen nicht fristgerecht abgerufen, fällt er automatisch in Annahmeverzug. Die AGRANO AG ist dann berechtigt, eine schriftliche Nachfrist von mindestens 3 Tagen anzusetzen. Wird die Annahme der Ware verweigert, so gehen diese zusätzlichen Kosten einer weiteren Lieferung vollumfänglich zu Lasten des Käufers.
 

7. Zahlung, Verrechnung, Verzugsfolgen

7.1 Die Zahlung des Käufers hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

7.2 Wird ein Zahlungsziel überschritten, behält sich die AGRANO AG für Folgeaufträge das Recht vor, zur Sicherstellung der Zahlung vom Käufer Vorauszahlung oder Lieferung gegen Nachnahme zu verlangen. Die Kosten für das Inkasso gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

7.3 Verrechnungen und Rückbehalte des Käufers sind nur zulässig, wenn seine allfälligen Gegenansprüche von der AGRANO AG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

7.4 Befindet sich derselbe Käufer mit mehreren Rechnungen in Verzug, wird zunächst die jeweils ältere Schuld getilgt.

7.5 Befindet sich der Käufer mit mindestens einer Zahlung für eine Teillieferung in Verzug, so ist die Agrano berechtigt, weitere Teillieferungen zurückzuhalten, bis die offenstehenden Rechnungen vollumfänglich beglichen sind.

7.6 Muss die AGRANO AG für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr Aufwand leisten, als ihr im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt war oder ihr hätte bekannt sein müssen, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers. Es handelt sich hierbei beispielsweise um folgende Sachverhalte: behördliche Massnahmen, z.B. Änderungen der Zoll und Frachttarife, der amtlichen Abgaben und Gebühren (Pflichtlagerbeiträge, Preiszuschläge, etc.).

8. Sachgewährleistung/Rechtsgewährleistung/Haftung

8.1 Die AGRANO AG gewährleistet für die Zeit bis zum auf der Verpackung angebrachten Verfalldatum, dass die gelieferten Produkte bei richtiger Lagerung und Verwendung keine Mängel aufweisen. AGRANO AG liefert die Waren in der vereinbarten Qualität und gemäss konkreter Spezifikation. Geringfügige äusserliche Abweichungen gelten nicht als Mangel. 

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort auf Mängel zu prüfen und der AGRANO AG unverzüglich Anzeige von allfälligen Mängeln zu machen. Die gerügten Mängel müssen klar umschrieben werden. Soweit nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Wareneingang eine schriftliche Mängelanzeige erfolgt, gilt die Ware als mangelfrei und genehmigt. Verdeckte Mängel müssen sofort nach ihrem Entdecken angezeigt werden.

8.3 Im Falle festgestellter und fristgerecht gerügter Mängel wird das Wahlrecht des Käufers wegbedungen und die AGRANO AG hat das Recht, nach ihrer Wahl, den Mangel durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung, durch Kaufpreisminderung oder Wandelung zu beseitigen. 

8.4 Weitere Gewährleistungen übernimmt die AGRANO AG nicht, insbesondere wird jede Haftung für weitere Schäden und Mängelfolgeschäden – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.

8.5 AGRANO AG gewährleistet, dass die gelieferten Produkte keine Rechte Dritter verletzen, es sei denn, der Käufer habe zur Zeit des Vertragsschlusses die Verletzungsgefahr gekannt. Der Käufer hat bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles durch Dritte Anspruch auf Ersatz des ihm unmittelbar entstandenen Schadens. Die Haftung von AGRANO AG für weitere Schäden und Mängelfolgeschäden wird jedoch - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.

8.6 Soweit gesetzlich zulässig wird jegliche Haftung der Agrano wegbedungen.

9. Immaterialgüter- und Markenrechte

9.1 Bei Eigenmarken von AGRANO AG bleiben sämtliche Immaterialgüter- und andere Schutzrechte an den Produkten, namentlich Patent- und Markenrechte sowie Copyrights oder Ausstattungsrechte bei AGRANO AG und werden durch den vorliegenden Vertrag nicht berührt. Der Käufer hat kein Recht, Marken-, Design- oder Patent-Registrierungen in seinem Namen vorzunehmen.

9.2 Bei Private Labels des Käufers bleiben die Markenrechte und die Rechte am Verpackungsdesign beim Käufer. Letzterer garantiert, dass durch seine Produktausstattung inkl. der Marken weder in der Schweiz noch im Verkaufsland irgendwelche Rechte Dritter verletzt werden und hält AGRANO AG diesbezüglich vollumfänglich schadlos.

10. Bewilligungen

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche für die Verwendung und den Vertrieb der Produkte der AGRANO AG nötigen 

Bewilligungen von Behörden usw. einzuholen.
 

11. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Rechten und Pflichten bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung der AGRANO AG.

12. Schriftform

Die Parteien vereinbaren die Schriftform für sämtliche Vertragsbestandteile. Insbesondere sind daher Änderungen oder Stornierungen von Verträgen/Kontrakten nur gültig, wenn sie von der AGRANO AG schriftlich angenommen und gegengezeichnet worden sind.
 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach dem schweizerischen Recht unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist Allschwil.

14. Massgebende Version

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in verschiedenen Sprachen abgefasst. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachversionen gilt die deutsche Version als die massgebende.
 

Agrano AG
Allschwil, 1. Mai 2014